Sicherheit
Wie werden Seilbahnen in Bayern und Deutschland geprüft?
Die Prüfung von Seilbahnen ist technisch in ganz Deutschland einheitlich. Seilbahnen werden zweimal jährlich geprüft. Die Zuständigkeit obliegt den Bundesländern. In Bayern werden Seilbahnen, Sessellifte sowie Schlepplifte vom TÜV geprüft. Diese Prüfung umfasst sämtliche Bauteile und Baugruppen und die Gesamtanlage auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit (Seile, Bremsen, Einfahrt, Ein- und Auskuppeln sowie sämtliche elektrischen Überwachungseinrichtungen etc.). Die Prüfung dauert bis zu fünf Tage.
Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, halbjährlich eine Zwischenprüfung durchzuführen und darüber an den TÜV zu berichten. Ein wichtiger Baustein im Gesamtsicherheitskonzept ist die Abnahme der Anlage, bevor sie überhaupt in Betrieb geht. Dazu gehört eine sehr detaillierte Prüfung der Konstruktion und der Berechnungen.
Sicherheits-Vorschriften
Für den Bau und Betrieb einer Seilbahn gelten in Deutschland die Landesseilbahngesetze mit einer Reihe von Verordnungen und den Vorschriften für den Bau und Betrieb von Seilbahnen (BOSeil);
Landesseilbahngesetze regeln den Betrieb und die Ausführung von Seilbahnen in den einzelnen deutschen Ländern. Das Landesseilbahngesetz für Bayern ist das Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz (BayESG).
Als Aufsichtsbehörde überwacht und kontrolliert die Regierung von Oberbayern, dass die für den Bau und Betrieb der Seilbahn geltenden Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen vom Seilbahnunternehmen eingehalten werden.
Prüfplakette für die Hochries-Bergbahn: